
Keine Verlängerung der Blitzer-Lizenz
Der Stadt Norderstedt oblag in den letzten 5 Jahren die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Die gesetzliche Verantwortung liegt normalerweise in den Händen der Landkreise und konnte nur durch eine Experimentierklausel im Landesverwaltungsgesetz zeitlich befristet auf die Stadt Norderstedt übertragen werden. Nach Ansicht der Verwaltung hat sich diese Zuständigkeitsübertragung als geeignet und wirksam bewährt. Daher drängt…
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