Bebauungsplan Nr. 328 Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße

Ideologiefrei. Sachorientiert.

Bebauungsplan Nr. 328 Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße

23. August 2020 Pressemitteilungen 0

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.08.2020 war der Bebauungsplan 328 ein Tagesordnungspunkt. Dahinter verbirgt sich das Grundstück am Friedrichsgaber Weg, Ecke Stettiner Str., auf dem im Jahr 2017 vier Unterkunftsgebäude für Asylbewerber gebaut wurden. Es wurde seinerzeit lediglich eine befristete Baugenehmigung erteilt, die Ende 2019 um weitere 2 Jahre verlängert wurde. Da nach derzeitiger Rechtslage eine erneute Verlängerung der befristeten Genehmigung ausgeschlossen ist, sollen nun mit dem Beschluss des Bebauungsplans 328 die längst bestehenden Gebäude planungsrechtlich gesichert werden. Damit soll eine temporäre Notlösung, die überhaupt nur mit einer Ausnahmeregelung realisiert werden konnte, nun dauerhaft legalisiert werden. Dieses Vorgehen trägt die AfD-Fraktion der Stadtvertretung Norderstedt nicht mit und stimmte deshalb gegen diese Beschlussvorlage.

„Die vier Unterkunftsgebäude für Asylbewerber wurden 2017 ohne gültigen Bebauungsplan gebaut. Es gab damals eine Ausnahmegenehmigung vom Land. Jetzt soll aus dieser Ausnahme die Regel werden, indem nachträglich dauerhaft Baurecht geschaffen wird. Das lehnen wir ab.“, begründet der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion Norderstedt Felix Frahm die Entscheidung.

„Bildlich gesprochen wurde also erstmal das Haus zementiert und erst im Nachhinein die rechtliche Voraussetzung dafür. Der Norderstedter Bürger fragt sich zu Recht, ob ihm wohl auch für seine beispielsweise spontan angebaute Garage eine Ausnahmegenehmigung und Jahre später eine dauerhafte Baugenehmigung erteilt werden würde“, so Frahm weiter.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert