Kein Verbot privater Osterfeuer

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Kein Verbot privater Osterfeuer

7. Februar 2020 Pressemitteilungen 0

 

Bereits im letzten Jahr haben die grünen Umweltideologen über den Umweltausschuss versucht, private Osterfeuer verbieten zu lassen.

Nun reichen sie Ihren Verbotsantrag erneut ein. „Keine Genehmigung privater Osterfeuer“ – so der Antragstitel, der in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 10. Februar 2020 zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht wurde.

Die Grünen wollen beschließen, dass das Ordnungsamt künftig keine Genehmigungen mehr für private Osterfeuer erteilen darf.

„Pro Jahr werden durch das Ordnungsamt circa 180 private Osterfeuer in Norderstedt genehmigt. Bisher kam es zu keinen gravierenden Vorfällen. Als AfD vertrauen wir auf die kompetente Risikoeinschätzung des Ordnungsamtes bei der Genehmigungserteilung privater Osterfeuer.“, so Christian Waldheim, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Norderstedt.

„Die Grünen zeigen mit diesem Schaufensterantrag einmal mehr, daß Verbote, Regulierung und Bevormundung mündiger Bürger augenscheinlich zur DNA dieser Partei gehören. Auch in diesem Jahr werden wir uns mit aller Macht gegen ein solches Verbot einsetzen.“, so Waldheim weiter.

Der Hauptausschuss der Stadtvertretung Norderstedt tagt am 10. Februar 2020 ab 18.15 Uhr im Sitzungssaal II im Norderstedter Rathaus.

 

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