Aberkennung des Sozialen Zentrums als Kulturträger

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Aberkennung des Sozialen Zentrums als Kulturträger

30. Mai 2021 Pressemitteilungen 0

 

Für die kommende Sitzung des Kulturausschusses am 26.08.2021 hat die AfD-Fraktion Norderstedt einen Antrag auf Aberkennung des Kulturträger- Status des Sozialen Zentrums Norderstedt e.V. eingebracht.

Der Verein „Soziales Zentrum Norderstedt e.V.“ versteht sich laut Selbstbeschreibung auf dessen Internetseite und einem Banner am Grundstückseingang als „Zentrum für linke Politik und Kultur“. Bekräftigt wird dieses Selbstverständnis durch die prominente Präsenz des roten Sterns im Logo des Vereins, der Identifikationsmerkmal sozialistischer und kommunistischer politischer Bewegungen sowie linksterroristischer Vereinigungen ist.

Zu den am Sozialen Zentrum beteiligten Gruppen gehört unter anderem die Interventionistische Linke Norderstedt mit Sitz an derselben Adresse. Bei der Interventionistischen Linken handelt es sich um eine vom Verfassungsschutz beobachtete und als linksextremistisch eingestufte Organisation mit Bezug zu militanten und gewaltbereiten Gruppierungen.

Zu den vom Sozialen Zentrum organisierten Veranstaltungen gehören u.a. die Bereitstellung von Unterkünften für G20-Demonstranten während der Proteste 2017, sowie im Nachgang der gewaltsamen Ausschreitungen dieses Gipfels ein Konzert, dessen Einnahmen dem Rote Hilfe e.V. zugutekommen sollten. Die Rote Hilfe ist ein vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufter Verein, der bereits in den 70er Jahren im Umfeld der RAF aktiv war und dessen Vereinszeitung selbst 2016 noch flüchtigen RAF-Terroristen wünschte: „Lasst es euch gutgehen – und lasst euch nicht erwischen!“ Ebenso fand 2020 das Gründungstreffen der Antifa Norderstedt im Sozialen Zentrum statt. Antifa-Gruppen werden vom Verfassungsschutz als linksextreme Vereinigungen betrachtet. Eine Stilisierung des Antifa-Flaggensymbols findet sich ebenfalls im Logo des Sozialen Zentrums.

 

Dazu Sven Wendorf, bürgerliches Mitglied der AfD-Fraktion im Kulturausschuss:

„Im Lichte dieser Betätigungen und Positionierungen ist eine Vereinbarkeit mit den Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt nicht gegeben. Diese schließen ausdrücklich die Anerkennung parteipolitisch arbeitender Organisationen aus. Verstöße gegen die Grundsätze und Ziele der Rechtsstaatlichkeit laufen der Anerkennung als Kulturträger der Stadt Norderstedt ebenso entgegen. Der Status als Kulturträger ist daher abzuerkennen.“

 

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