Taubenschlag

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Taubenschlag

2. Mai 2019 Anfragen 0

Bezüglich der geplanten Errichtung eines Taubenschlags hat die AfD-Fraktion Norderstedt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.05.2019 folgende Anfrage an die Oberbürgermeisterin gestellt:

In Norderstedt leben in der Nähe des Heroldcenters ca. 200 herrenlose Stadttauben. Die Stadt Norderstedt plant, diese Tauben in einem Taubenschlag zu betreuen und zu füttern.

Vor dem Hintergrund dieser Sachlage fragen wir nach den rechtlichen Risiken, die sich daraus für die Stadt ergeben könnten:

  1. Besteht die Möglichkeit, dass sich durch die geplante Betreuung und das Füttern der bislang herrenlosen Tauben eine Inbesitznahme ableiten lässt?
    (Z. B. nach § 854 Abs. 1, § 856 Abs. 2, § 958 Abs. 1 BGB).

  2. Besteht die Möglichkeit, dass sich daraus verschiedene Verpflichtungen – z. B. nach § 823 (Schadenersatzpflicht) oder 1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche) BGB ergeben könnten? Da Stadttauben zum Teil erhebliche Schäden (z. B. an Gebäuden und Denkmälern) sowie sonstige Beeinträchtigungen durch Geruchs- oder Lärmbelästigungen verursachen können, kann dies für die Stadt Norderstedt als Betreuer eines Taubenschlages zu finanziellen Risiken führen?

 

Die Beantwortung der Anfrage ist im Ratsinformationssystem der Stadt Norderstedt abrufbar:

http://buergerinfo.norderstedt.de/ratsinfo/sessionnet/buergerinfo/getfile.php?id=159842&type=do

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